Der Energieausweis ist Pflicht.
Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes. Gesetzlich vorgeschrieben, muss er bei Verkauf und Neuvermietung Interessenten vorgelegt werden. Ignorieren Eigentümer dies, drohen Bußgelder. Wir erstellen Ihren Energieausweis kostenlos..
Welche Arten von Energieausweisen für Wohngebäude gibt es?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen.
Beim Bedarfsausweis legt der Fachmann dem Energieausweis die Bausubstanz und die Anlagentechnik, insbesondere für Heizung und Warmwasser, des Gebäudes zugrunde. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs, zum Beispiel anhand der Heizkostenabrechnungen, und legt den Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten drei Jahren zugrunde. Witterungseinflüsse werden „herausgerechnet“. Auch die Warmwasserbereitung wird beim Verbrauchsausweis berücksichtigt. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis kann auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner beeinflusst werden.
Welcher der beiden Energieausweise ist zulässig?
Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten herrscht für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten.
Bei Wohngebäuden mit vier und weniger Wohneinheiten ist zu unterscheiden:
Wahlfreiheit gilt für diese Wohngebäude, wenn entweder der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde (also die Wärmeschutzverordnung von 1977 beachtet werden musste) oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt (zum Beispiel durch spätere Modernisierungsmaßnahmen).
Sind die Voraussetzungen des Wahlrechts nicht erfüllt, darf der Energieausweisaussteller für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten nur einen Bedarfsausweis ausstellen. Hintergrund ist, dass in kleineren, energetisch nicht sanierten, alten Wohngebäuden das individuelle Heizverhalten den Gesamtenergieverbrauch deutlich stärker beeinflusst als in Wohnanlagen mit vielen Wohneinheiten.
Wird ein Energieausweis für einen Neubau oder bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen ausgestellt, ist nur ein Bedarfsausweis zulässig.(Quelle: Bundesministerium für Umwelt)
Sollten Sie noch keinen Energieausweis haben, prüfen Sie zunächst, ob Ihre Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft ist. In der Regel liegt dem Hausverwalter dann bereits der Ausweis vor und Sie erhalten dort eine Kopie.
In jedem anderen Fall raten wir Ihnen einen Energieausweis zeitnah erstellen zu lassen, wenn der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie ansteht. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich.